In der Schwangerschaft, für die Geburt und in der Wochenbettzeit bin ich für Sie erreichbar.
Die Geburt darf 21 Tage vor beziehungsweise bis 14 Tage nach dem errechneten Termin ausserhalb eines Spitals stattfinden. Während dieser Zeit bin ich 24h für Sie erreichbar.

Die Rufbereitschaftspauschale (Wartgeld) ist keine Leistung der Grundversicherung und wird der Familie direkt in Rechnung gestellt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (Zusatzversicherung) oder der Wohngemeinde, ob diese Kosten eventuell ganz oder teilweise übernommen werden.

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Leistungen HebammenpraxisKrankenkassenleistungen
7 Schwangerschaftskontrollen
ausser Rufbereitschaftspauschale 100 CHF
gesamte Kosten ab 13. SSW
Geburtsvorbereitungskurs privat
150 CHF pro Stunde
mindestens 150 CHF
Geburt
ausser Rufbereitschaftspauschale 500 CHF
gesamte Kosten
Raumnutzungsgebühr bei Praxisgeburt
einmalig 450 CHF
je nach Zusatzversicherung
Wochenbettbetreuung bis zum 56. Tag nach der Geburt
ausser Rufbereitschaftspauschale
gesamte Kosten
Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt
Austritt innerhalb 24 h oder Hausgeburt 195 CHF
je nach Zustatzversicherung
Wochenbettbetreuung nach stationärer Geburt
Austritt nach 24 h, einmalig 120 CHF
je nach Zusatzversicherung
3 Stillberatungengesamte Kosten
Abschlusskontrolle (6-10 Wochen nach Geburt)gesamte Kosten
Rückbildungskurs privat
150 CHF pro Stunde
je nach Zusatzversicherung
Akupunktur/ Phytotherapie
150 CHF pro Stunde
je nach Zusatzversicherung
Beratungsgespräch allgemein
150 CHF pro Stunde
keine Übernahme
Miete Geburtspool bei Hausgeburt inkl. Zubehör und Folie
350 CHF
je nach Zusatzversicherung

Es lohnt sich im Vorfeld abzuklären, ob gewisse Therapien übernommen werden, obwohl ich keine Anerkennung der EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) habe. 

Bei einem persönlichen Gespräch können wir sehr gerne die Tarife für die Rufbereitschaftspauschalen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit gemeinsam besprechen, da sie sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.